09.06.2020     29.03.2023
  MWST im Tarif 590 und Tarif 999
In diesem Blogeintrag zeigen wir auf, wie mit der Mehrwertsteuer im Tarif 590 und Tarif 999 gearbeitet werden kann.


Wer über CHF 100'000 Umsatz macht pro Jahr mit privaten Leistungen, ist grundsätzlich Mehrwertsteuer-pflichtig. Dies bedeutet in der Praxis, dass für die beiden Tarife 590 und 999 eine Mehrwertsteuerpflicht gelten kann. Wenn Sie andere Tarife privat abrechnen, gilt dies für diese ebenfalls.

Hinweis: die Regelung für den Tarif 590 ist teilweise kantonal geregelt. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden oder Ihrem Treuhänder, wie Sie abrechnen müssen.

Damit die MWST in eLogo verwendet werden kann, gehen Sie auf "Einstellungen - Bankkonto":

 

Dort können Sie Ihre Mehrwertsteuernummer (UID) hinterlegen. Zusätzlich können Sie auswählen, ob bei privaten Rechnungen (definiert über das Gesetz "VVG") immer automatisch die Mehrwertsteuer angewendet werden soll. Wir empfehlen dies natürlich, wenn Sie Mehrwertsteuer-pflichtig sind.

 

Tarif 590

Wenn Sie nun in den Einstellungen die Preise für den Tarif 590 anpassen (1), erscheint automatisch eine Auswahl der Mehrwertsteuern. Wählen Sie den gewünschten Satz an (2) und speichern Sie (3):

 

 

Eigene Leistungen

Wenn Sie eine Eigene Leistung bearbeiten (1), erscheint auch hier die Auswahl der aktuellen Mehrwertsteuersätze. Wählen Sie den Gewünschten an (2) und speichern Sie (3):

 

 

Rechnung

Damit die MWST auf der Rechnung ausgewiesen wird, muss die Option 'Mehrwertsteuer' auf der betreffenden Rechnung aktiviert sein:

 

 

Mit Hilfe der obgenannten Einstellung wird diese Option automatisch aktiviert, wenn es sich um eine VVG-Rechnung handelt. Es wäre so aber theoretisch auch möglich, eine KVG-Rechnung mit Mehrwertsteuer zu machen.