02.02.2019     21.07.2023
  Rückweisungen
In diesem Blog zeigen wir Ihnen, was Ihre Möglichkeiten sind, wenn eine Rechnung zurückgewiesen wird.


Es kann vorkommen, dass eine Ihrer Rechnungen von der Krankenkasse zurückgewiesen wird, etwa wenn ein Patient die Versicherung gewechselt hat. Eine Rückweisung lässt sich mit einigen Schritten simpel selbst erledigen. Folgende Anleitung zeigt Ihnen, wie dies funktioniert.

Zurückgewiesene Rechnungen finden Sie unter dem Tab 'Rechnungen' mit dem Anwählen des Filters 'zurückgewiesen'.

 

 

Rechnung korrigieren

Durch das Anwählen des Status (hier: 'zurückgewiesen (storniert)') finden Sie den Rückweisungsgrund.
Klicken Sie nun auf das 'Bearbeiten-Feld' und wählen sie 'Rechnung kopieren'.

 

 

Korrigieren Sie nun Ihre Rechnung gemäss des zuvor eingesehen Rückweisungsgrundes. Speichern Sie anschliessend Ihre Korrekturen.

 

Rechnung senden

Nun können Sie die Rechung wie gewohnt auf der nächsten Seite 'An Versicherung senden' über den Button 'An Versicherung übermitteln' erneut der Versicherung zustellen.

 

 

Eine genauere Anleitung zum Versenden von Rechnungen an die Versicherung finden Sie in folgendem Blogeintrag: Rechnung an Versicherung senden

 

Rechnung erledigen

Suchen Sie nun wie zu Beginn dieses Beitrages Ihre soeben bearbeitete Rechung unter dem Tab 'Rechnungen' mit dem Filter 'zurückgewiesen'.
Klicken Sie wieder auf das 'Bearbeiten-Feld' und wählen Sie dieses Mal 'Rechnung ist erledigt'.

 

 

Die Rechung verschwindet nun aus dem Ordner der zurückgewiesenen Rechungen. Sie ist aber unter dem Tab Rechnungen in Profil der dazugehörigen Patient/in immer noch einsehbar und nicht löschbar.

Bei der korrigierten Rechnung handelt es sich um einen neuen Rechnungseintrag. Sie ist bis auf die von Ihnen korrigierten Angaben eine exakte Kopie der zuvor zurückgewiesenen Rechunung. Abgerechnet wird nur diese korrigierte Kopie.

Die  "alte Rechnung" bleibt weiter im System einsehbar, wird aber entsprechend nicht im Umsatz miteingerechnet.